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Regionaler Entwicklungsplan

Das behördenverbindliche, von allen Gemeinden gemeinsam erarbeitete regionale Planungsinstrument, heisst «Regionaler Entwicklungsplan» (REP) und umfasst 70 konkrete Umsetzungsmassnahmen. Er übersetzt den kantonalen Richtplan auf unsere regionale Stufe.

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Der aktuelle REP begann im Frühjahr 2011 zu laufen und bezieht sich auf eine ungefähre Umsetzungsdauer von 15 bis 20 Jahren. Er beinhaltet die räumliche Entwicklungsstrategie der UNESCO Biosphäre Entlebuch mit räumlichem Leitbild, Leitsätzen und strategischen Zielen. Diese sollen mit 70 behördenverbindlichen sowie hinsichtlich Wichtigkeit und Dringlichkeit priorisierten Massnahmen erreicht werden.

Der REP beinhaltet die Entwicklungsgrundsätze für folgende Bereiche:

  • Allgemeine Rahmenbedingungen
  • Raumstrukturen & Siedlungsentwicklung
  • Regionalwirtschaft
  • Mobilität
  • Freizeit & Tourismus
  • Landwirtschaft
  • Landschaft
  • Naturgefahren
  • Ver- und Entsorgung
  • Energie

Leitsätze ab Seite 15, Massnahmen ab Seite 31, Karten ab Seite 91